Folgen von Lügen in der Selbstauskunft : (für MIETER) !!!!

Lügen haben kurze Beine – das gilt insbesondere bei berechtigten Auskünften in der Selbstauskunft. Hier sollten sich Mieter vor Falschaussagen hüten. Wer heute eine Wohnung mietet, kommt um eine Selbstauskunft meist nicht herum. Statt die „freiwillige Selbstauskunft“ zu verweigern, sollten Mieter die Fragebögen grundsätzlich vollständig ausfüllen. So rät es beispielsweise der Berliner Mieterverein. Hier ist es sogar tatsächlich besser, an einigen Stellen bewusst zu lügen, statt aufgrund einer Verweigerung oder einer Lücke durch die Vorauswahl zu fallen. Doch hier gibt es Grenzen.

Unerlaubte Fragen

Wann ist eine Lüge erlaubt und wann sollte man die Wahrheit sagen? Alle unerlaubten Fragen, die falsch beantwortet wurden, sind folgenlos für den Mieter. Das sind solche, die in die persönliche Sphäre hineinragen. Fragt der Vermieter etwa nach einer Schwerbehinderung, einer Vorstrafe, einer psychischen Beeinträchtigung, der Familienplanung, ob Mieter an einer Sucht leiden oder einen Vormund besitzen, darf geflunkert werden.

Fristlose Kündigung

Wer bei Fragen nach Namen, Beruf, Einkommen und der Anzahl der einziehenden Personen falsche Angaben macht, riskiert jedoch die fristlose Kündigung. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Arbeits- und Einkommenssituation seines Mieters und hat daher ein Anrecht auf wahrheitsgemäße Angaben.

 

Wer heute eine Wohnung mietet, kommt um eine Selbstauskunft meist nicht herum. Statt die „freiwillige Selbstauskunft“ zu verweigern, sollten Mieter die Fragebögen grundsätzlich vollständig ausfüllen. So rät es beispielsweise der Berliner Mieterverein. Hier ist es sogar tatsächlich besser, an einigen Stellen bewusst zu lügen, statt aufgrund einer Verweigerung oder einer Lücke durch die Vorauswahl zu fallen. Doch hier gibt es Grenzen.

Unerlaubte Fragen

Wann ist eine Lüge erlaubt und wann sollte man die Wahrheit sagen? Alle unerlaubten Fragen, die falsch beantwortet wurden, sind folgenlos für den Mieter. Das sind solche, die in die persönliche Sphäre hineinragen. Fragt der Vermieter etwa nach einer Schwerbehinderung, einer Vorstrafe, einer psychischen Beeinträchtigung, der Familienplanung, ob Mieter an einer Sucht leiden oder einen Vormund besitzen, darf geflunkert werden.

Fristlose Kündigung

Wer bei Fragen nach Namen, Beruf, Einkommen und der Anzahl der einziehenden Personen falsche Angaben macht, riskiert jedoch die fristlose Kündigung. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Arbeits- und Einkommenssituation seines Mieters und hat daher ein Anrecht auf wahrheitsgemäße Angaben.